In Deutschland ist der Besitz von Cannabis in der Regel illegal. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Grauzonen, die es wichtig machen, die genauen Bestimmungen zu kennen. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit der Frage beschäftigen: Wie viele Cannabispflanzen darf man in Deutschland besitzen?

Gesetzliche Regelungen zum Besitz von Cannabispflanzen

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland den Umgang mit Cannabis. Nach diesem Gesetz ist der Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln strafbar. Dazu zählt auch Cannabis.

Es gibt jedoch Ausnahmen. So ist der Besitz von Cannabis für medizinische Zwecke unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Allerdings ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Diese wird nur in sehr seltenen Fällen und unter strengen Auflagen erteilt.

Die Rolle der Menge

Die Frage, wie viele Cannabispflanzen man in Deutschland besitzen darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn es kommt nicht nur auf die Anzahl der Pflanzen an, sondern auch auf die Menge des daraus gewonnenen Cannabis. In der Regel wird von einer geringen Menge gesprochen, wenn es sich um bis zu 6 Gramm handelt. Dies kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.

Die Menge spielt auch bei der Strafverfolgung eine Rolle. Bei einer geringen Menge kann das Verfahren eingestellt werden. Dies ist jedoch Ermessenssache des zuständigen Staatsanwalts und keine Garantie. Bei größeren Mengen drohen hingegen empfindliche Strafen.

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Medizinisches Cannabis

Wie bereits erwähnt, ist der Besitz von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für den Eigenanbau. Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, müssen dieses in der Apotheke kaufen. Der Anbau zu Hause ist auch mit einer Ausnahmegenehmigung des BfArM nicht erlaubt.

Die Kosten für medizinisches Cannabis werden in einigen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist jedoch, dass andere Therapieoptionen nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden.

Ausnahmegenehmigungen für den Eigenanbau

In sehr seltenen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau von medizinischem Cannabis erteilt werden. Dies ist jedoch mit hohen Hürden verbunden. So muss unter anderem nachgewiesen werden, dass keine andere Therapieoption ausreichend wirkt und dass die Kosten für Cannabis aus der Apotheke nicht von der Krankenkasse übernommen werden und für den Patienten nicht tragbar sind.

Die Anzahl der Pflanzen, die in solchen Fällen angebaut werden dürfen, ist streng limitiert und auf den individuellen Bedarf des Patienten abgestimmt. Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie viele Cannabispflanzen man in Deutschland besitzen darf, gibt es daher auch in diesem Fall nicht.

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Strafen bei Verstoß

Wer gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt und ohne Erlaubnis Cannabis anbaut, herstellt, handelt, einführt, ausführt, abgibt, veräußert, in Verkehr bringt, erwirbt oder besitzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sein. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen.

Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Menge des Cannabis, der Grad der Beteiligung und ob der Täter bereits vorbestraft ist.

Verfahrenseinstellung bei geringer Menge

Wie bereits erwähnt, kann das Verfahren bei einer geringen Menge Cannabis eingestellt werden. Dies ist jedoch keine Garantie und hängt vom Ermessen des zuständigen Staatsanwalts ab. Zudem kann die Definition einer geringen Menge von Bundesland zu Bundesland variieren.

Wer also mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wird, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das Verfahren eingestellt wird. Es ist immer ratsam, in solchen Fällen einen Anwalt zu konsultieren.

Fazit

Der Besitz von Cannabispflanzen ist in Deutschland in der Regel illegal. Es gibt jedoch Ausnahmen für medizinische Zwecke. Allerdings ist der Eigenanbau auch in diesen Fällen nur in Ausnahmefällen und mit einer Genehmigung des BfArM erlaubt.

Die Frage, wie viele Cannabispflanzen man in Deutschland besitzen darf, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die individuellen Umstände an. Wer gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt, muss jedoch mit empfindlichen Strafen rechnen.